Zur Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer wird neben dem Hubraum in Kubikzentimeter (\(\mathrm{ccm}\)) auch der Kohlendioxid (\(\mathrm{CO_{2}}\))-Ausstoß eines Wagens berücksichtigt:
Für Benzinfahrzeuge fallen pro angefangene \(100 \ \mathrm{ccm}\) Hubraum \(2 \ €\) Steuer an.
Hinzu kommt der \(\mathrm{CO_{2}}\)-Anteil:
\(120\) Gramm pro Kilometer \((\mathrm{g/km}) \ \mathrm{CO_{2}}\)-Ausstoß bleiben steuerfrei, jedes weitere Gramm wird mit \(2 \ €\) besteuert.
Ein Neuwagen mit Benzinmotor besitzt diese Betriebsdaten:
- Hubraum: \(1390 \ \mathrm{ccm}\)
- CO2-Ausstoß:\(149 \ \mathrm{g/km}\)
Wie hoch fällt die Kraftfahrzeugsteuer für diesen Wagen aus?